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Reconfirm / Rückbestätigen

Rückbestätigen bedeutet nichts weiter, als vor Ort die Zeiten für seinen Rückflug mit dem Reiseveranstalter etwa 3 Tage vorher abzugleichen und dadurch eventuelle Änderungen frühzeitig mitzubekommen.

Die Notwendigkeit der Rückbestätigung kennt man normalerweise von Pauschalreisen. Im Hotel liegt eine Infomappe des Reiseveranstalters aus, in dem man evtl. neue Flugzeiten findet.

Generell müssen Charterflüge rückbestätigt werden. Das liegt an der Eigenschaft eines Charterflug
Da es mittlerweile Charterairlines wie z.B. Air Berlin gibt, die „als Linienfluggeselschaft“ fliegen, muss man auch diese Flüge rückbestätigen.
Generell muss man auch Jugend- und Studententickets rückbestätigen.
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist es immer ratsam. Wir sehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung!

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Die Reiseboutique GbR • Tizianplatz 18 • 64546 Mörfelden - Walldorf

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